Ablauf | Voraussetzungen/Auflagen |
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen Begleitperson: eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en) - das 30. Lebensjahr vollendet - mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B - nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg |
Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahranfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten |
Mit Vollendung des 17.Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
- Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung |
Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer - Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren - Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland - Die Begleitperson(en) steht(stehen) als Ansprechpartner zur Verfügung |
Mit Vollendung des 18.Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
- Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |