Ablauf   Voraussetzungen/Auflagen 
Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule
 
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson:
eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en)
- das 30. Lebensjahr vollendet
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
 
Führerscheinprüfung   Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahranfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten  
Mit Vollendung des 17.Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
 
- Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung 
Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
 
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
- Die Begleitperson(en) steht(stehen) als Ansprechpartner zur Verfügung
 
Mit Vollendung des 18.Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt
 
- Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt